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Unterhalt - wer trägt Kosten außergerichtlicher Titulierung des Unterhaltsanspruchs?

Wird ein Unterhaltsschuldner vorprozessual aufgefordert die Unterhaltsschuld titulieren zu lassen, so muss die damit verbundenen Kosten der Unterhaltsgläubiger tragen.

Im konkreten Fall hatte der Unterhaltsschuldner außergerichtlich die Titulierung des Unterhalts durch notarielle Urkunde angeboten. Der Unterhaltsgläubiger sollte die Kosten der Beurkundung übernehmen. Dies lehnte der Gläubiger ab und verklagte den Unterhaltschuldner. Im Prozess wurde ein sofortiges Anerkenntnis abgegeben. Das Gericht hat dem Kläger (Gläubiger) die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, da der Unterhaltsschuldner die Titulierung durch außergerichtliches Anerkenntnis angeboten habe. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Schuldner lediglich zur Zahlung, nicht aber zur Schaffung eines Titels auf seine Kosten verpflichtet sei.



Eingestellt am 20.11.2007 von B.Schubert , letzte Änderung: 20.11.2007
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